Juni 07, 2024
Einladung zum Freundschaftsmatch
Die Delegiertenversammlung des BSVH findet wie geplant statt. Zu beachten ist dabei die Mitteilung der Kantonalen Gesundheitsdirektion.
Am 4. März 2020 legte Bundesrat Alain Berset gemeinsam mit den Gesundheitsdirektoren der Kantone Kriterien für den Vollzug des Veranstaltungsverbotes des Bundesrats vom 28. Februar 2020 fest. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich trägt die generellen Empfehlungen mit. Im Einklang mit den anderen Kantonen empfiehlt die Gesundheitsdirektion, den besonders gefährdeten Personen (wie Personen ab 65 Jahre, Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien die das Immunsystem schwächen, Krebs) jeglichen Veranstaltungen ferzubleiben. Das gleiche gilt für Personen, die krank sind oder sich krank fühlen. Weiter sollen die Veranstalter die Teilnehmenden aktiv über die Schutzmassnahmen informieren.
Im Kanton Zürich sind für Veranstaltungen unter 1’000 Personen nach wie vor keine Bewilligungen nötig. Aufgrund der grossen Zahl an Veranstaltungen im Kantonsgebiet wäre der Aufwand kaum zu bewältigen. Jedoch siend die Empfehlungen der Gesundheitsdirektion (gd.zh.ch/coronavirus) zu berücksichtigen.